Wer einer schön bepflanzten Urnengemeinschaftsgrabstätte den Vorzug vor einer Rasengemeinschaftsgrabstätte gibt, hat ab Januar 2009 die Möglichkeit eine Urnengrabstätte mit besonderer Gestaltung zu wählen.
- Zwischen den klassischen Wahlgrabstätten werden Urnengrabstätten mit besonderer Gestaltung angelegt.
- In einer pflanzlich schön gestalteten Gemeinschaftsgrabstätte liegen Urnengrabstätten für bis zu 2 Urnen.
- Die Pflege der Grabstätte wird vom Friedhofsträger übernommen.
- Eine individuelle Gestaltung der Grabstätte ist nicht möglich.
- Das Nutzungsrecht an der Urnengrabstätte mit besonderer Gestaltung wird für 20 Jahre verliehen.
- Bei der 2. Urnenbeisetzung muss die Grabstätte um die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre verlängert werden.
- Nach der 2. Beisetzung ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich.
- Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, auf die Grabstätte ebenerdig eine Grabplatte zu legen.
- Die Kosten für die Grabplatte trägt der Nutzungsberechtigte.
(Dort, wo die Platzhalter zu erkennen sind, ist jeweils eine Urnengrabstätte für bis zu 2 Urnen)
Urnengemeinschaftsgrabstätte mit besonderer Gestaltung - Gebührenbeispiele
| Gebühren für die 1. Urnenbeisetzung | |
| Urnengemeinschaftsgrabstätte, Nutzung und Pflege für 20 Jahre | 2960,00 € |
| Bestattungsgebühr | 225,00 € |
| Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 248,00 € |
| Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 120,00 € |
| Träger* | 50,00 € |
| Summe | 3603,00 € |
| * wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |
| Gebühren für die 2. Urnenbeisetzung | |
| Verlängerung Nutzung und Pflege / je Jahr | 148,00 € |
| Bestattungsgebühr | 225,00 € |
| Benutzung der Kapelle inkl. Ausschmückung* | 248,00 € |
| Benutzung der Ruhekammer inkl. Ausschmückung* | 120,00 € |
| Träger* | 50,00 € |
| Summe | 791,00 € |
| * wird nur berechnet, wenn in Anspruch genommen. |